Sitzungen



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Bericht über die Sitzung des Gemeinderates von Rödersheim-Gronau am 29. Januar 2018

TAGESORDNUNGSPUNKT 1:
Einwohnerfragezeit

Ein Zuhörer erkundigt sich, warum auf dem Friedhof Rödersheim ein Absperrband hängt. Die Verwaltung wird gebeten, den Sachverhalt zu prüfen.

Weiterhin wird angefragt, wann die Restaurierungsarbeiten an dem Burggedenkstein in Gronau beginnen und ob bereits eine Fachfirma beauftragt ist. Ortsbürgermeister Arnold antwortet, dass die Arbeiten voraussichtlich im Frühjahr beginnen und noch keine endgültige Entscheidung bezüglich der Fachfirma getroffen wurde.



TAGESORDNUNGSPUNKT 2:
Ausbau Am Leiermann Vorstellung der Vorplanung Straßenbau

Mit Beschluss zum Ausbauprogramm für die Jahre 2013 bis 2017 ist die Planung der Verkehrsanlage der Straße am Leiermann für das Jahr 2017 vorgesehen. Der Ausbau ist im Jahr 2018 vorgesehen.
Herr Schäfer vom Ing.Büro Schmihing, Grünstadt, stellt den Sachverhalt vor.

Die Kostenschätzung für den Ausbau der Straße Am Leiermann belaufen sich auf ca. 208.250,00 € brutto. Im Ausbauprogramm sind incl. Nebenkosten, wie Honorar, Bau-grunderkundung, Erstbeweissicherung, 268.000,00 € veranschlagt. Eventuell zu erwartende Kosten für Katastervermessung und Grunderwerb mit Nebenkosten sind im Ausbauprogramm zusätzlich mit 46.000,00 € veranschlagt.

Nach der Beratung fasst der Ortsgemeinderat folgenden einstimmigen Beschluss:

a) Die vorgestellte Planung, Variante 3, wird mit den im Sachverhalt dargestellten Änderungen angenommen.

b) Auf Grundlage der vorgestellten und geänderten Planung erfolgt die weiterführende Planung und Ausschreibung.

c) Die Bauleistungen für die Verkehrsanlage werden öffentlich ausgeschrieben.

d) Der Ortsbürgermeister wird, im Einvernehmen mit den Beigeordneten ermächtigt, die Bauleistungen für den Straßenbau und Straßenbeleuchtung an den gesamtwirtschaftlichsten Bieter zu vergeben.



TAGESORDNUNGSPUNKT 3.1:
Vollzug § 94 Abs. 3 GemO; Entscheidung über die Annahme von Sponsoring-Leistungen

Zwei Sitzbänke durch den CDU-Ortsverband

Als Standorte werden folgende gemeindlichen Flächen aufgeführt:

Standort 1: Pfalzgraf-Theodor-Straße, Einmündung zur Schloßstraße auf dem Grünstreifen zwischen Gehweg und Anwesen Schloßstraße 5

Standort 2: Vor dem Anwesen Meckenheimer Straße 27 (links von der Zufahrt zum TVR)

Im Antrag werden über den materiellen Wert der Sitzbänke keine Angaben gemacht. Der Wert der Spende dürfe bei ca. 2.000,- € liegen.

Der Ortsgemeinderat fasst folgenden einstimmigen Beschluss:

Die Ortsgemeinde nimmt die Spende gemäß § 94 (3) Gemeindeordnung (GemO) dankend an.



TAGESORDNUNGSPUNKT 3.2:
Vollzug § 94 Abs. 3 GemO; Entscheidung über die Annahme von Sponsoring-Leistungen

Spende des Freundeskreises der Grundschule Am Neuberg e. V. für die Grundschule Am Neuberg

Der Freundeskreis der Grundschule Am Neuberg e. V. spendet ein Whiteboard und drei Dokumentenkameras für die Grundschule Am Neuberg in Rödersheim-Gronau. Der Rechnungsbetrag für das Whiteboard und die drei Dokumentenkameras beträgt 3.796,10 € inkl. MwSt.

Der Ortsgemeinderat fasst folgenden einstimmigen Beschluss:

Die Spende des Freundeskreises der Grundschule Am Neuberg e. V. wird dankend angenommen. Gleichzeitig wird die Verwaltung ermächtigt eine Spendenbescheinigung in Höhe des Rechnungsbetrages auszustellen und diese dem Freundeskreis der Grundschule Am Neuberg e. V. zuzuleiten.



TAGESORDNUNGSPUNKT 4:
Bauanträge

Es liegen keine Bauanträge vor.



TAGESORDNUNGSPUNKT 5
Anfragen

Ortsbürgermeister Arnold trägt die Anfragen der FWG-Fraktion und die Antworten der Verbandsgemeindeverwaltung vor.

Anfragen der FWG-Fraktion Rödersheim-Gronau zur Ortsgemeinderatssitzung am 29. Januar 2018

1. Zur Realisierung des Gewerbegebietes „Östlich der Assenheimer Straße“ wurden die hierzu erforderlichen Flächen aufgekauft. Dazu musste ein Investitionskredit von 589.427,00 € aufgenommen werden.

1.1. Mit welcher vereinbarten Laufzeit wurde der Investitionskredit abgeschlossen? Der Investitionskredit wurde bis zur vollständigen Tilgung (Restlaufzeit) abge- schlossen. Dies ist am 30.09.2039 der Fall.

1.2. Wie hoch ist der vereinbarte Zinssatz?

Der vereinbarte Zinssatz beläuft sich auf 3,45 p.a. Da das Darlehen im Jahr 2010 (30.06.2010) aufgenommen wurde, handelt es sich um einen für damalige Verhältnisse sehr günstigen Zinssatz, der auf die gesamte Laufzeit festgeschrieben wurde. Die mit Schreiben vom 27.05.2010 erteilte Einzelkreditgenehmigung sieht jedoch vor, erzielte Verkaufserlöse der Gewerbegrundstücke unter Beachtung der vorrangigen Verpflichtung zum Haushaltsausgleich zur außerordentlichen Tilgung der Darlehen einzusetzen.

1.3. Wie hoch ist der bisher entrichtete Gesamtbetrag der (ab Kreditinanspruchnahme) bis 31.12.2017 angefallenen Zinsen?

Der bis 31.12.2017 aufgelaufene Gesamtbetrag der Zinsen beläuft sich auf 122.649 €.

1.4. Mit welchem Gesamtbetrag an zu entrichtenten Zinszahlungen ist bis Ende der vereinbarten Kreditlaufzeit zu rechnen?

Bei voller Inanspruchnahme der Darlehenslaufzeit ist bis zum 30.09.2039 mit Zinszahlungen in Höhe von insgesamt 330.360,07 € zu rechnen.

1.5. Für die angekauften und bislang landwirtschaftlich genutzten Flächen wurden Pachteinnahmen erzielt. Wie hoch sind die Gesamtpachterträge bis dato?

Die jährlichen Pachteinnahmen betragen 8.205,75 €. (577,87 ar x 14,20 €). Zurückgerechnet auf das Jahr 2010 liegen die Pachteinnahmen bei etwa 55.000 €.

1.6. Wie hoch waren die Investitionskredite die für Planungen, Umplanungen, Gutachten aufgenommen werden mussten?

Für die weiteren angefallenen Auszahlungen war es auf Grund der generellen Haushaltslage der Ortsgemeinde nicht erforderlich, Darlehen aufzunehmen, die Finanzierung erfolgte aus Eigenmitteln.

2. Für die Kompensationsflächen, Lärmschutzwall und Retentionsfläche sowie die weiteren vorgesehenen Grünflächen, muss eine strukturierte Begrünung erfolgen.

2.1. Liegt bereits ein Begrünungsplan vor bzw. ist ein Begrünungsplan beauftragt?

Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurde ein landespflegerischer Planungsbeitrag erstellt und entsprechend wurde die Bepflanzung im Bebauungsplan festgesetzt. Um zusätzliche Planungskosten zu vermeiden, konnte die Verwaltung die Ausschreibung durchführen.

2.2. Wie hoch sind die prognostizierten Kosten für einen solchen Begrünungsplan incl. der Umsetzung, d. h. der erforderlichen Pflanzungen und der folgenden Pflegekosten/Jahr?

In der Ortsgemeinderatsitzung vom 24.05.2016 wurden die Herstellungskosten besprochen. Für die Anlage der Grünflächen wurden insgesamt 50.000 Euro eingeplant. Diese Kosten basieren auf Erfahrungswerte in anderen Baugebieten. Der Pflegeaufwand pro Jahr wurde noch nicht ermittelt. Dies richtet sich auch nach der Art der Bepflanzung und der Witterung und eine ungefähre Abschätzung wäre erst nach Durchführung der Planung, und dies auch nur bedingt, aussagefähig. Davon abgesehen erhöhen sich durch jede neue Straße und Grünfläche die Unterhaltskosten und selbst bei sorgfältiger Abschätzung ergibt die Realität andere Zahlen.

2.3. Ist zur Finanzierung der Planung und Begrünung eine weitere Kreditaufnahme vorgesehen oder sind diese Kosten in der von Herrn Ziegler, in der Ratssitzung vom 01.02.2017, geschätzten Erschließungskosten von 88,33 €/m² bereits enthalten?

Die nicht über Einnahmen wie z. B. durch Verkaufserlöse gedeckten Kosten werden voraussichtlich über Kreditaufnahmen finanziert werden müssen und die Kosten für die Begrünung waren in der Ortsgemeinderatsitzung vom 10.05.2016 bereits in dem m²-Satz von ca. 88 Euro enthalten.

3. Die Karlsruher Unternehmensgruppe Dr. Pfirrmann hatte Interesse bekundet, die vorgesehenen Gewerbegebietsflächen zu erwerben, zu erschließen und zu vermarkten.

3.1. Was war der Grund für ein Scheitern der Verhandlungen?

3.2. Liegt eine schriftliche Absage der Unternehmensgruppe Pfirrmann vor?

Herr Dr. Pfirrmann wurde nach dem Auftaktgespräch gebeten, den mündlich vor- getragenen Vorschlag nochmals schriftlich unter genauer Bezeichnung des Ver- tragspartners darzulegen und Referenzen aus anderen Gemeinden oder Städten aufzuzeigen. Es erfolgte keine schriftliche Antwort.

3.3. Ist eine privatrechtliche Erschließung des Gewerbegebietes möglich?

Eine privatrechtliche Erschließung eines Baugebietes wird von einer Kommune in der Regel angestrebt, wenn es dort private Grundstückseigentümer gibt. Da im zukünftigen Gewerbegebiet sämtliche Flächen im Eigentum der Ortsge- meinde stehen, ist keine komplexe Erschließungsbeitragsabrechnung mit 10%igen-Gemeindeanteil erforderlich, womit entsprechende Anreize erfüllt sind.

3.3.1. Falls ja: Muss eine Ausschreibung für solch eine privatrechtliche Erschließung erfolgen?

Zu diesem Thema gibt es unterschiedliche Urteile und Rechtsauffassungen, die ggf. mit juristischen Beirat ausgewertet werden müssten. Im Übrigen wäre auf Grund der defizitären Haushaltslage der Ortsgemeinde eine Vergabe ohne Wettbewerb nicht vertretbar.

3.3.2. Falls ja: Warum wurde diese Option der Erschließung nie in Erwägung gezogen, bzw. im Rat vorgestellt und ernsthaft diskutiert?

Die Gemeinde ist im 100%igen Eigentum der Fläche und hätte bei Einschaltung ei- nes Erschließungsträgers nicht die evtl. 10%ige Ersparnis des Gemeindeanteils. Darüber hinaus würden zusätzliche Kosten für den Aufwand des Erschließungsträ- gers entstehen, der die in den vorangegangenen Sitzungen bereits genannten Pla- nungskosten noch erhöhen würde.

4. Wie uns mehrfach mitgeteilt wurde, würde es mehrere Interessenten für Gewerbe- flächen geben, weshalb eine Vollerschließung anstelle einer Teilerschließung an- gestrebt wird. Aus Erfahrungen der umliegenden Gemeinden ist uns bekannt, dass zwischen Interessenten und letztendlich Grundstückskäufern eine nicht unerhebliche Disk- repanz besteht.

4.1. Wie viele Interessenten haben sich verbindlich für ein Gewerbegrundstück bewor- ben?

Verbindlich ist die Bewerbung nur dann, wenn auch notarielle Kaufverträge abgeschlossen werden. Insgesamt wurde mit 45 Gewerbebetrieben gesprochen bzw. Kontakt aufgenommen. Im Anschreiben wurde unter anderem ein Antwortbogen beigefügt in welchem anzukreuzen war ob ggf. ein notarieller Kaufvertrag abgeschlossen wird. Insgesamt liegen bis zum heutigen Tag 19 Bewerbungen vor, welche einen notariellen Kaufvertrag unterschreiben würden. Von diesen 19 Bewerbungen haben zwei Bewerber eine Bauvoranfrage eingereicht, eine ist bereits positiv beschieden.

4.2. Wurden mit den Interessenten Vorverträge abgeschlossen, die u.a. Vereinbarungen für einen evtl. Rücktritt vom Kaufinteresse beinhalten?

4.3. Hat die Verwaltung den Abschluss von notarielle beglaubigten Vorverträgen in Be- tracht gezogen um belastbare Nachweise für eine erforderliche Gesamterschließung gegenüber der Kommunalen Aufsichtsbehörde des Rhein-Pfalz-Kreises, vorlegen zu können?

4.4. Wenn die Frage 4.3. mit nein zu beantworten ist, stellt sich für uns die Frage wie die Verwaltung der Kommunalen Aufsichtsbehörde dann einen belastbaren Nachweis für eine erforderliche Gesamterschließung vorlegen kann?

Zurzeit läuft der Antrag auf eine gehobene wasserrechtliche Erlaubnis bei der SGD Süd in Neustadt. Sobald uns diese Erlaubnis vorliegt ist vorgesehen, mit den potentiellen Bewerbern Vorstellungsgespräche zu führen, bei welchen der Ortsbürgermeister die Beigeordneten und der Büroleiter in seiner Eigenschaft als Sachbearbeiter für Liegenschaften teilnehmen wird. Im Anschluss daran wird dem Ortsgemeinderat vorgeschlagen, mit den ausgewählten Kandidaten einen notariellen Kaufvertrag zu schließen. Ein solcher Kaufvertrag würde selbstverständlich ein Rücktrittsrecht erhalten, wenn bis zu einem festzulegenden Termin die Ortsgemeinde die für die Baugenehmigung notwendige Erschließung des Gebietes nicht veranlassen konnte. Deshalb werden die oben genannten Vorstellungsgespräche als auch die notariellen Kaufverträge erst dann vereinbart bzw. abgeschlossen, wenn die wasserrechtliche Erlaubnis positiv beschieden und damit die Voraussetzungen für eine Erschließung geschaffen ist. Diese Vorgehensweise ist mit der Kommunalaufsicht, welche auch für die Genehmigung des Doppelhaushaltes 2018/2019 zuständig ist, abgestimmt und so akzeptiert. Eine Einzelkreditgenehmigung erfolgt, wenn die oben genannten Kaufverträge vorgelegt werden.

5. Warum liegt für die Vergrämung der Saatkrähen am Schwanenplatz noch keine Genehmigung der Oberen Naturschutzbehörde vor? Von März bis November ist der Platz, einschließlich der Gehwege, stark mit Kot verschmutzt. Dies ist ein hygienisches Problem! Deshalb benutzen Fußgänger in diesem Kurvenbereich die Kreisstraße, um den Verunreinigungen auszuweichen. Weiterhin können die Parkplätze unter den Bäumen nicht benutzt werden.

Eine Ausnahmegenehmigung zur Vergrämung der Saatkrähenkolonie am Schwanenplatz wurde in Absprache mit Herrn Ortsbürgermeister Arnold wegen offensichtlicher Aussichtslosigkeit nicht gestellt. Die Verschmutzung mit Kot sowohl des Gehweges als auch des Parkplatzes stellt auch in Verbindung mit den Lärmbelästigungen nach Rücksprache mit dem zuständigen Sachbearbeiter der ADD keine ausreichende Begründung für eine Vergrämung dar.

Ratsmitglied Oberbeck fragt an, ob die Verbandsgemeindeverwaltung über mehrere Anzeigen beim Rhein-Pfalz-Kreis bezüglich Gartenhäuser im Gebiet „Im Storzkopp“ informiert ist. Herr Ziegler antwortet, dass der Sachverhalt bei der Verbandsgemeindeverwaltung nicht im Detail bekannt ist und die Verwaltung in der Regel keinen Schriftverkehr dazu erhält.



TAGESORDNUNGSPUNKT 6:
Unterrichtungen

1. Pflege und Sauberkeit der Wirtschaftswege Ortsbürgermeister Arnold unterrichtet über

Überwachung der zulässigen Nutzung der Wirtschaftswege: Hier finden turnusmäßig immer wieder Kontrollaktionen statt. Fallen Autos auf Wirtschaftswegen auf, die nicht eindeutig einer landwirtschaftlichen Nutzung zugeordnet werden können, werden über die Kennzeichen die Halter ermittelt und angehört. Falls tatsächlich keine widmungsgemäße Nutzung vorgelegen hat, wird im ersten Fall derzeit ein Verwarnungsgeld in Höhe von 10 € angeboten. Dieser Betrag steigt bei Wiederholungsfällen an. Voraussetzung ist jedoch, dass wir nachweisen können, wer zur Tatzeit gefahren ist, da es hier – im Unterschied zum Falschparken – keine Halterhaftung gibt.

Überwachung anderer Verstöße gegen die Wirtschaftswegenutzungssatzung: Auch hier liegt das Problem bei der Beweisführung, da strikt das Verursacherprinzip gilt. Bislang konnte deshalb auch noch kein einzelnes Bußgeldverfahren wegen Verschmutzung von Wirtschaftswegen erfolgreich durchgeführt werden. Die Höhe des Bußgeldes würde ansonsten unter Berücksichtigung des Einzelfalls festgesetzt werden. Der Bußgeldrahmen geht bis 5.000 €.

2. Regio-Post-Pfalz GmbH:Herr Lehmann, Verbandsgemeindeverwaltung, berichtet, dass die Regio-Post-Pfalz GmbH ihren Betrieb bis 28.02.2018 einstellt. Deshalb kann es leider bei Einladungen etc. zu Verzögerungen kommen.

3. Gewerbegebiet Neuroth, Gemeinde Ellerstadt

Herr Ziegler, Verbandsgemeindeverwaltung, unterrichtet über das Bebauungsplanverfahren „Gewerbegebiet Neuroth, 3. Teiländerung, Gemeinde Ellerstadt“. Hierzu bestehen keine Anregungen oder Bedenken.



Karl Arnold
Ortsbürgermeister
Rödersheim-Gronau



Rat & Fraktion

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Sitzungen




Bericht über die Sitzung des Gemeinderates von Rödersheim-Gronau am 29. Januar 2018

TAGESORDNUNGSPUNKT 1:
Einwohnerfragezeit

Ein Zuhörer erkundigt sich, warum auf dem Friedhof Rödersheim ein Absperrband hängt. Die Verwaltung wird gebeten, den Sachverhalt zu prüfen.

Weiterhin wird angefragt, wann die Restaurierungsarbeiten an dem Burggedenkstein in Gronau beginnen und ob bereits eine Fachfirma beauftragt ist. Ortsbürgermeister Arnold antwortet, dass die Arbeiten voraussichtlich im Frühjahr beginnen und noch keine endgültige Entscheidung bezüglich der Fachfirma getroffen wurde.



TAGESORDNUNGSPUNKT 2:
Ausbau Am Leiermann Vorstellung der Vorplanung Straßenbau

Mit Beschluss zum Ausbauprogramm für die Jahre 2013 bis 2017 ist die Planung der Verkehrsanlage der Straße am Leiermann für das Jahr 2017 vorgesehen. Der Ausbau ist im Jahr 2018 vorgesehen.
Herr Schäfer vom Ing.Büro Schmihing, Grünstadt, stellt den Sachverhalt vor.

Die Kostenschätzung für den Ausbau der Straße Am Leiermann belaufen sich auf ca. 208.250,00 € brutto. Im Ausbauprogramm sind incl. Nebenkosten, wie Honorar, Bau-grunderkundung, Erstbeweissicherung, 268.000,00 € veranschlagt. Eventuell zu erwartende Kosten für Katastervermessung und Grunderwerb mit Nebenkosten sind im Ausbauprogramm zusätzlich mit 46.000,00 € veranschlagt.

Nach der Beratung fasst der Ortsgemeinderat folgenden einstimmigen Beschluss:

a) Die vorgestellte Planung, Variante 3, wird mit den im Sachverhalt dargestellten Änderungen angenommen.

b) Auf Grundlage der vorgestellten und geänderten Planung erfolgt die weiterführende Planung und Ausschreibung.

c) Die Bauleistungen für die Verkehrsanlage werden öffentlich ausgeschrieben.

d) Der Ortsbürgermeister wird, im Einvernehmen mit den Beigeordneten ermächtigt, die Bauleistungen für den Straßenbau und Straßenbeleuchtung an den gesamtwirtschaftlichsten Bieter zu vergeben.



TAGESORDNUNGSPUNKT 3.1:
Vollzug § 94 Abs. 3 GemO; Entscheidung über die Annahme von Sponsoring-Leistungen

Zwei Sitzbänke durch den CDU-Ortsverband

Als Standorte werden folgende gemeindlichen Flächen aufgeführt:

Standort 1: Pfalzgraf-Theodor-Straße, Einmündung zur Schloßstraße auf dem Grünstreifen zwischen Gehweg und Anwesen Schloßstraße 5

Standort 2: Vor dem Anwesen Meckenheimer Straße 27 (links von der Zufahrt zum TVR)

Im Antrag werden über den materiellen Wert der Sitzbänke keine Angaben gemacht. Der Wert der Spende dürfe bei ca. 2.000,- € liegen.

Der Ortsgemeinderat fasst folgenden einstimmigen Beschluss:

Die Ortsgemeinde nimmt die Spende gemäß § 94 (3) Gemeindeordnung (GemO) dankend an.



TAGESORDNUNGSPUNKT 3.2:
Vollzug § 94 Abs. 3 GemO; Entscheidung über die Annahme von Sponsoring-Leistungen

Spende des Freundeskreises der Grundschule Am Neuberg e. V. für die Grundschule Am Neuberg

Der Freundeskreis der Grundschule Am Neuberg e. V. spendet ein Whiteboard und drei Dokumentenkameras für die Grundschule Am Neuberg in Rödersheim-Gronau. Der Rechnungsbetrag für das Whiteboard und die drei Dokumentenkameras beträgt 3.796,10 € inkl. MwSt.

Der Ortsgemeinderat fasst folgenden einstimmigen Beschluss:

Die Spende des Freundeskreises der Grundschule Am Neuberg e. V. wird dankend angenommen. Gleichzeitig wird die Verwaltung ermächtigt eine Spendenbescheinigung in Höhe des Rechnungsbetrages auszustellen und diese dem Freundeskreis der Grundschule Am Neuberg e. V. zuzuleiten.



TAGESORDNUNGSPUNKT 4:
Bauanträge

Es liegen keine Bauanträge vor.



TAGESORDNUNGSPUNKT 5
Anfragen

Ortsbürgermeister Arnold trägt die Anfragen der FWG-Fraktion und die Antworten der Verbandsgemeindeverwaltung vor.

Anfragen der FWG-Fraktion Rödersheim-Gronau zur Ortsgemeinderatssitzung am 29. Januar 2018

1. Zur Realisierung des Gewerbegebietes „Östlich der Assenheimer Straße“ wurden die hierzu erforderlichen Flächen aufgekauft. Dazu musste ein Investitionskredit von 589.427,00 € aufgenommen werden.

1.1. Mit welcher vereinbarten Laufzeit wurde der Investitionskredit abgeschlossen? Der Investitionskredit wurde bis zur vollständigen Tilgung (Restlaufzeit) abge- schlossen. Dies ist am 30.09.2039 der Fall.

1.2. Wie hoch ist der vereinbarte Zinssatz?

Der vereinbarte Zinssatz beläuft sich auf 3,45 p.a. Da das Darlehen im Jahr 2010 (30.06.2010) aufgenommen wurde, handelt es sich um einen für damalige Verhältnisse sehr günstigen Zinssatz, der auf die gesamte Laufzeit festgeschrieben wurde. Die mit Schreiben vom 27.05.2010 erteilte Einzelkreditgenehmigung sieht jedoch vor, erzielte Verkaufserlöse der Gewerbegrundstücke unter Beachtung der vorrangigen Verpflichtung zum Haushaltsausgleich zur außerordentlichen Tilgung der Darlehen einzusetzen.

1.3. Wie hoch ist der bisher entrichtete Gesamtbetrag der (ab Kreditinanspruchnahme) bis 31.12.2017 angefallenen Zinsen?

Der bis 31.12.2017 aufgelaufene Gesamtbetrag der Zinsen beläuft sich auf 122.649 €.

1.4. Mit welchem Gesamtbetrag an zu entrichtenten Zinszahlungen ist bis Ende der vereinbarten Kreditlaufzeit zu rechnen?

Bei voller Inanspruchnahme der Darlehenslaufzeit ist bis zum 30.09.2039 mit Zinszahlungen in Höhe von insgesamt 330.360,07 € zu rechnen.

1.5. Für die angekauften und bislang landwirtschaftlich genutzten Flächen wurden Pachteinnahmen erzielt. Wie hoch sind die Gesamtpachterträge bis dato?

Die jährlichen Pachteinnahmen betragen 8.205,75 €. (577,87 ar x 14,20 €). Zurückgerechnet auf das Jahr 2010 liegen die Pachteinnahmen bei etwa 55.000 €.

1.6. Wie hoch waren die Investitionskredite die für Planungen, Umplanungen, Gutachten aufgenommen werden mussten?

Für die weiteren angefallenen Auszahlungen war es auf Grund der generellen Haushaltslage der Ortsgemeinde nicht erforderlich, Darlehen aufzunehmen, die Finanzierung erfolgte aus Eigenmitteln.

2. Für die Kompensationsflächen, Lärmschutzwall und Retentionsfläche sowie die weiteren vorgesehenen Grünflächen, muss eine strukturierte Begrünung erfolgen.

2.1. Liegt bereits ein Begrünungsplan vor bzw. ist ein Begrünungsplan beauftragt?

Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurde ein landespflegerischer Planungsbeitrag erstellt und entsprechend wurde die Bepflanzung im Bebauungsplan festgesetzt. Um zusätzliche Planungskosten zu vermeiden, konnte die Verwaltung die Ausschreibung durchführen.

2.2. Wie hoch sind die prognostizierten Kosten für einen solchen Begrünungsplan incl. der Umsetzung, d. h. der erforderlichen Pflanzungen und der folgenden Pflegekosten/Jahr?

In der Ortsgemeinderatsitzung vom 24.05.2016 wurden die Herstellungskosten besprochen. Für die Anlage der Grünflächen wurden insgesamt 50.000 Euro eingeplant. Diese Kosten basieren auf Erfahrungswerte in anderen Baugebieten. Der Pflegeaufwand pro Jahr wurde noch nicht ermittelt. Dies richtet sich auch nach der Art der Bepflanzung und der Witterung und eine ungefähre Abschätzung wäre erst nach Durchführung der Planung, und dies auch nur bedingt, aussagefähig. Davon abgesehen erhöhen sich durch jede neue Straße und Grünfläche die Unterhaltskosten und selbst bei sorgfältiger Abschätzung ergibt die Realität andere Zahlen.

2.3. Ist zur Finanzierung der Planung und Begrünung eine weitere Kreditaufnahme vorgesehen oder sind diese Kosten in der von Herrn Ziegler, in der Ratssitzung vom 01.02.2017, geschätzten Erschließungskosten von 88,33 €/m² bereits enthalten?

Die nicht über Einnahmen wie z. B. durch Verkaufserlöse gedeckten Kosten werden voraussichtlich über Kreditaufnahmen finanziert werden müssen und die Kosten für die Begrünung waren in der Ortsgemeinderatsitzung vom 10.05.2016 bereits in dem m²-Satz von ca. 88 Euro enthalten.

3. Die Karlsruher Unternehmensgruppe Dr. Pfirrmann hatte Interesse bekundet, die vorgesehenen Gewerbegebietsflächen zu erwerben, zu erschließen und zu vermarkten.

3.1. Was war der Grund für ein Scheitern der Verhandlungen?

3.2. Liegt eine schriftliche Absage der Unternehmensgruppe Pfirrmann vor?

Herr Dr. Pfirrmann wurde nach dem Auftaktgespräch gebeten, den mündlich vor- getragenen Vorschlag nochmals schriftlich unter genauer Bezeichnung des Ver- tragspartners darzulegen und Referenzen aus anderen Gemeinden oder Städten aufzuzeigen. Es erfolgte keine schriftliche Antwort.

3.3. Ist eine privatrechtliche Erschließung des Gewerbegebietes möglich?

Eine privatrechtliche Erschließung eines Baugebietes wird von einer Kommune in der Regel angestrebt, wenn es dort private Grundstückseigentümer gibt. Da im zukünftigen Gewerbegebiet sämtliche Flächen im Eigentum der Ortsge- meinde stehen, ist keine komplexe Erschließungsbeitragsabrechnung mit 10%igen-Gemeindeanteil erforderlich, womit entsprechende Anreize erfüllt sind.

3.3.1. Falls ja: Muss eine Ausschreibung für solch eine privatrechtliche Erschließung erfolgen?

Zu diesem Thema gibt es unterschiedliche Urteile und Rechtsauffassungen, die ggf. mit juristischen Beirat ausgewertet werden müssten. Im Übrigen wäre auf Grund der defizitären Haushaltslage der Ortsgemeinde eine Vergabe ohne Wettbewerb nicht vertretbar.

3.3.2. Falls ja: Warum wurde diese Option der Erschließung nie in Erwägung gezogen, bzw. im Rat vorgestellt und ernsthaft diskutiert?

Die Gemeinde ist im 100%igen Eigentum der Fläche und hätte bei Einschaltung ei- nes Erschließungsträgers nicht die evtl. 10%ige Ersparnis des Gemeindeanteils. Darüber hinaus würden zusätzliche Kosten für den Aufwand des Erschließungsträ- gers entstehen, der die in den vorangegangenen Sitzungen bereits genannten Pla- nungskosten noch erhöhen würde.

4. Wie uns mehrfach mitgeteilt wurde, würde es mehrere Interessenten für Gewerbe- flächen geben, weshalb eine Vollerschließung anstelle einer Teilerschließung an- gestrebt wird. Aus Erfahrungen der umliegenden Gemeinden ist uns bekannt, dass zwischen Interessenten und letztendlich Grundstückskäufern eine nicht unerhebliche Disk- repanz besteht.

4.1. Wie viele Interessenten haben sich verbindlich für ein Gewerbegrundstück bewor- ben?

Verbindlich ist die Bewerbung nur dann, wenn auch notarielle Kaufverträge abgeschlossen werden. Insgesamt wurde mit 45 Gewerbebetrieben gesprochen bzw. Kontakt aufgenommen. Im Anschreiben wurde unter anderem ein Antwortbogen beigefügt in welchem anzukreuzen war ob ggf. ein notarieller Kaufvertrag abgeschlossen wird. Insgesamt liegen bis zum heutigen Tag 19 Bewerbungen vor, welche einen notariellen Kaufvertrag unterschreiben würden. Von diesen 19 Bewerbungen haben zwei Bewerber eine Bauvoranfrage eingereicht, eine ist bereits positiv beschieden.

4.2. Wurden mit den Interessenten Vorverträge abgeschlossen, die u.a. Vereinbarungen für einen evtl. Rücktritt vom Kaufinteresse beinhalten?

4.3. Hat die Verwaltung den Abschluss von notarielle beglaubigten Vorverträgen in Be- tracht gezogen um belastbare Nachweise für eine erforderliche Gesamterschließung gegenüber der Kommunalen Aufsichtsbehörde des Rhein-Pfalz-Kreises, vorlegen zu können?

4.4. Wenn die Frage 4.3. mit nein zu beantworten ist, stellt sich für uns die Frage wie die Verwaltung der Kommunalen Aufsichtsbehörde dann einen belastbaren Nachweis für eine erforderliche Gesamterschließung vorlegen kann?

Zurzeit läuft der Antrag auf eine gehobene wasserrechtliche Erlaubnis bei der SGD Süd in Neustadt. Sobald uns diese Erlaubnis vorliegt ist vorgesehen, mit den potentiellen Bewerbern Vorstellungsgespräche zu führen, bei welchen der Ortsbürgermeister die Beigeordneten und der Büroleiter in seiner Eigenschaft als Sachbearbeiter für Liegenschaften teilnehmen wird. Im Anschluss daran wird dem Ortsgemeinderat vorgeschlagen, mit den ausgewählten Kandidaten einen notariellen Kaufvertrag zu schließen. Ein solcher Kaufvertrag würde selbstverständlich ein Rücktrittsrecht erhalten, wenn bis zu einem festzulegenden Termin die Ortsgemeinde die für die Baugenehmigung notwendige Erschließung des Gebietes nicht veranlassen konnte. Deshalb werden die oben genannten Vorstellungsgespräche als auch die notariellen Kaufverträge erst dann vereinbart bzw. abgeschlossen, wenn die wasserrechtliche Erlaubnis positiv beschieden und damit die Voraussetzungen für eine Erschließung geschaffen ist. Diese Vorgehensweise ist mit der Kommunalaufsicht, welche auch für die Genehmigung des Doppelhaushaltes 2018/2019 zuständig ist, abgestimmt und so akzeptiert. Eine Einzelkreditgenehmigung erfolgt, wenn die oben genannten Kaufverträge vorgelegt werden.

5. Warum liegt für die Vergrämung der Saatkrähen am Schwanenplatz noch keine Genehmigung der Oberen Naturschutzbehörde vor? Von März bis November ist der Platz, einschließlich der Gehwege, stark mit Kot verschmutzt. Dies ist ein hygienisches Problem! Deshalb benutzen Fußgänger in diesem Kurvenbereich die Kreisstraße, um den Verunreinigungen auszuweichen. Weiterhin können die Parkplätze unter den Bäumen nicht benutzt werden.

Eine Ausnahmegenehmigung zur Vergrämung der Saatkrähenkolonie am Schwanenplatz wurde in Absprache mit Herrn Ortsbürgermeister Arnold wegen offensichtlicher Aussichtslosigkeit nicht gestellt. Die Verschmutzung mit Kot sowohl des Gehweges als auch des Parkplatzes stellt auch in Verbindung mit den Lärmbelästigungen nach Rücksprache mit dem zuständigen Sachbearbeiter der ADD keine ausreichende Begründung für eine Vergrämung dar.

Ratsmitglied Oberbeck fragt an, ob die Verbandsgemeindeverwaltung über mehrere Anzeigen beim Rhein-Pfalz-Kreis bezüglich Gartenhäuser im Gebiet „Im Storzkopp“ informiert ist. Herr Ziegler antwortet, dass der Sachverhalt bei der Verbandsgemeindeverwaltung nicht im Detail bekannt ist und die Verwaltung in der Regel keinen Schriftverkehr dazu erhält.



TAGESORDNUNGSPUNKT 6:
Unterrichtungen

1. Pflege und Sauberkeit der Wirtschaftswege Ortsbürgermeister Arnold unterrichtet über

Überwachung der zulässigen Nutzung der Wirtschaftswege: Hier finden turnusmäßig immer wieder Kontrollaktionen statt. Fallen Autos auf Wirtschaftswegen auf, die nicht eindeutig einer landwirtschaftlichen Nutzung zugeordnet werden können, werden über die Kennzeichen die Halter ermittelt und angehört. Falls tatsächlich keine widmungsgemäße Nutzung vorgelegen hat, wird im ersten Fall derzeit ein Verwarnungsgeld in Höhe von 10 € angeboten. Dieser Betrag steigt bei Wiederholungsfällen an. Voraussetzung ist jedoch, dass wir nachweisen können, wer zur Tatzeit gefahren ist, da es hier – im Unterschied zum Falschparken – keine Halterhaftung gibt.

Überwachung anderer Verstöße gegen die Wirtschaftswegenutzungssatzung: Auch hier liegt das Problem bei der Beweisführung, da strikt das Verursacherprinzip gilt. Bislang konnte deshalb auch noch kein einzelnes Bußgeldverfahren wegen Verschmutzung von Wirtschaftswegen erfolgreich durchgeführt werden. Die Höhe des Bußgeldes würde ansonsten unter Berücksichtigung des Einzelfalls festgesetzt werden. Der Bußgeldrahmen geht bis 5.000 €.

2. Regio-Post-Pfalz GmbH:Herr Lehmann, Verbandsgemeindeverwaltung, berichtet, dass die Regio-Post-Pfalz GmbH ihren Betrieb bis 28.02.2018 einstellt. Deshalb kann es leider bei Einladungen etc. zu Verzögerungen kommen.

3. Gewerbegebiet Neuroth, Gemeinde Ellerstadt

Herr Ziegler, Verbandsgemeindeverwaltung, unterrichtet über das Bebauungsplanverfahren „Gewerbegebiet Neuroth, 3. Teiländerung, Gemeinde Ellerstadt“. Hierzu bestehen keine Anregungen oder Bedenken.



Karl Arnold
Ortsbürgermeister
Rödersheim-Gronau