Sitzungen



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Bericht über die Sitzung des Gemeinderates
von Rödersheim-Gronau am 13. Dezember 2017


TAGESORDNUNGSPUNKT 1:
Einwohnerfragezeit



TAGESORDNUNGSPUNKT 2:
"Internetauftritt der Ortsgemeinde Rödersheim-Gronau" Vorstellung von Herrn Eric Ehemann

Herr Eric Ehemann stellt die neu gestaltete Website der Ortsgemeinde vor.

Für die Website bleibt weiterhin der Ortsbürgermeister verantwortlich. Alle Änderungen bzw. Ergänzungen sollen grundsätzlich bei ihm, am besten per E-Mail, eingereicht werden. Er leitet diese dann weiter an Herrn Ehemann, der die Änderungen/Ergänzungen einpflegt. Auch die Sitzungsprotokolle werden vom Ortsbürgermeister an Herrn Ehemann zur Veröffentlichung auf der Website weitergegeben.

Die Website muss noch aktualisiert werden, z.B. bei den Bereichen Gewerbetreibende, Vereine, Fraktionsmitglieder. Nach Aktualisierung der wesentlichen Punkte kann die Website online gehen. Ortsbürgermeister Arnold teilt Herrn Ehemann den Starttermin mit.

Die Erstellung der neuen Website war kostenlos. Für die Pflege erhält Herr Eric Ehemann, Firma Ehconeo, 10,00 € brutto die Stunde.



TAGESORDNUNGSPUNKT 3:
Festsetzung der Steuerhebesätze für die Jahre 2018 und 2019

Die Hebesätze dieser Steuern sind aufgrund § 95 Abs. 2 Nr. 3 der Gemeindeordnung (GemO) jährlich neu zu beschließen und in der Haushaltssatzung festzusetzen.
Die Haushaltssatzung tritt mit Beginn des Haushaltsjahres in Kraft und gilt für das Haushaltsjahr. Der Praxis der Planung als Doppelhaushalt für die Jahre 2018 / 2019 ändert an der Pflicht zum jährlichen Beschluss nichts.

Nach der Beratung fasst der Ortsgemeinderat folgenden einstimmigen Beschluss:

Die Steuerhebesätze für das Jahr 2018 und das Jahr 2019 werden wie folgt festgesetzt:

 
2018
2019
Grundsteuer A
300 v.H.
300 v.H.
Grundsteuer B
365 v.H.
365 v.H.
Gewerbesteuer
365 v.H.
365 v.H.
 
 
 
Hundestuer 1. Hund
60,00 €
60,00 €
Hundesteuer 2. Hund
90,00 €
90,00 €
Hundesteuer je weiterem Hund
120,00 €
120,00 €



TAGESORDNUNGSPUNKT 4:
Unterhaltung der Wirtschaftswege

Die Ratsmitglieder folgen der Empfehlung des Landwirtschaftsausschusses und fassen folgenden einstimmigen Beschluss:

Die Haushaltsansätze für den Unterhalt der Feld- und Wirtschaftswege werden wie folgt festgelegt:

  1. Unterhaltungsaufwendungen Wege:Haushaltsansatz 2018/2019 je 4.500 €
  2. Unterhaltungsaufwendungen Wegehobel:Haushaltsansatz 2018/2019 je 1.000 €
  3. Rückschnitt Ufervegetation: Haushaltsansatz 2018/2019 je 500 €



TAGESORDNUNGSPUNKT 5:
Ausbau Wirtschaftswege, Ausbauprogramm

Die Ratsmitglieder folgen der Empfehlung des Landwirtschaftsausschusses und fassen folgenden einstimmigen Beschluss:

  1. Es wird als Ausbauprogramm für die Jahr 2019 bis 2023 der Ausbau des Weges Nr. 50 (Gewanne Deidesheimer Weg in Richtung Niederkirchen) beschlossen.
  2. Der Weg Nr. 50 wird mit einer 10 cm dicken Tragdeck-schicht überzogen und der Unterbau bleibt, auch wenn deshalb die zu beauftragende Baufirma die Gewährleistung ablehnen dürfte, aus Kostengründen erhalten.
  3. Der Ortsbürgermeister wird ermächtigt die Aufträge nach erfolgter Ausschreibung zu vergeben.
  4. Der Weg Nr. 50 wird im Jahr 2020 ausgebaut.
  5. Für den Wegebau werden im Haushalt im Jahr 2019 0,- € und im Jahr 2020 70.000,- € bereitgestellt.



TAGESORDNUNGSPUNKT 6:
Beiträge für die Unterhaltung und den Ausbau von Feld- und Weinbergswegen

Der Ortsgemeinderat fasst bei einer Enthaltung folgenden Beschluss:

  1. Der Beitrag für die Unterhaltung von Feld und Weinbergswegen wird festgesetzt auf 19,70 € je Hektar für 2018 und ebenfalls auf 19,70 € je Hektar für das Jahr 2019
  2. Der Beitrag für den Ausbau von Feld und Weinbergswegen wird festgesetzt auf 20,45 € je Hektar für 2018 und ebenfalls auf 20,45 € je Hektar für das Jahr 2019.



TAGESORDNUNGSPUNKT 7:
Bebauungsplan "Zwischen Vogelsangstraße und Hauptstraße" der Ortsgemeinde Rödersheim-Gronau Aufhebung des Beschlusses zur Anordnung einer freiwilligen Umlegung

Aufgrund der angespannten finanziellen Situation der Gemeinde und der Tatsache, dass aktuell kein besonderer Zeitdruck hinsichtlich der Realisierung des Fuß-/Radweges entlang des Stechgrabens besteht, sollte ein Aufhebungsbeschluss bezüglich der Anordnung einer freiwilligen Umlegung gefasst werden. Wenn die Erfordernis besteht, kann zu einem späteren Zeitpunkt wieder ein Beschluss zur Aufnahme des Umlegungsverfahrens gefasst werden.

Der Ortsgemeinderat fasst folgenden einstimmigen Beschluss:

Der Beschluss Nr. 40/2009 zur Durchführung einer freiwilligen Bodenordnung nach dem Baugesetzbuch zur Realisierung eines Fuß-/Radweges im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Zwischen Vogelsangstraße und Hauptstraße“ wird aufgehoben.



TAGESORDNUNGSPUNKT 8:
1. Änderung des Flächennutzungsplanes II der Verbandsgemeinde Dannstadt-Schauernheim Sonderbaufläche "Großflächiger Einzelhandel - Nahversorgung Lebensmittel" an der Gemarkungsgrenze Assenheim - Dannstadt Zustimmung der Ortsgemeinden gem. § 67 GemO in Verbindung mit § 203 BauGB

Nach Zustimmung der Ortsgemeinden und Feststellungsbeschluss durch den Verbandsgemeinderat muss gem. § 6 Abs. 1 BauGB die Genehmigung bei der höheren Verwaltungsbehörde beantragt werden. Die Genehmigung ist ortsüblich bekannt zu machen. Mit der Bekanntmachung wird die 1. Änderung des FNP wirksam.

In offener Abstimmung fasst der Ortsgemeinderat folgenden einstimmigen Beschluss:

Der Ortsgemeinderat Rödersheim-Gronau stimmt der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes II zu.



TAGESORDNUNGSPUNKT 9.1: Vollzug § 94 Abs. 3 GemO; Entscheidung über die Annahme von Sponsoring-Leistungen

Die FWG Rödersheim-Gronau e. V. hat nach vorheriger Rücksprache mit Herrn Ortsbürgermeister Arnold, 32 Ilex-Pflanzen im Wert von 64,00 € erworben und in insgesamt 18 Arbeitsstunden die Pflanzbereiche neu gestaltet. Gemäß Gemeindeordnung ist bei der Annahme von Spenden durch die Ortsgemeinde eine Annahme durch den Ortsgemeinderat notwendig.

Der Ortsgemeinderat fasst folgenden einstimmigen Beschluss:

Die Spende für die 32 Ilex-Pflanzen zur Neugestaltung des „Bildstöckels“ in Höhe von 64 € von der FWG Rödersheim-Gronau e. V., wird dankend angenommen.



TAGESORDNUNGSPUNKT 9.2:
Vollzug § 94 Abs. 3 GemO Entscheidung über die Annahme von Spenden- bzw. Sponsoringleistungen

Wie bereits im Ausschuss für Kultur, Soziales, Jugend und Sport am 04.12.2017 thematisiert, sind der Ortsgemeinde Rödersheim-Gronau bis zum heutigen Tage folgende Spenden für die Restaurierung des Gedenksteins „Burg Gronau“ zugegangen bzw. verbindlich zugesagt:

Raiffeisenbank Freinsheim-Rödersheim eG
250,00 €

Ortwin Bernad
50,00 €

Uta Glas
40,00 €

Konrad Industrieservice GmbH
50,00 €

Sparkasse Vorderpfalz
1.000,00 €

Der Ortsgemeinderat fasst folgenden einstimmigen Beschluss:

Die Spenden werden dankend angenommen.



TAGESORDNUNGSPUNKT 10:
Bauanträge


TAGESORDNUNGSPUNKT 10.1: Bauvoranfrage Variante 1, Errichtung von zwei aneinander gebauten Einfamilienwohnhäusern, sowie Errichtung eines 8-Familienwohnhauses, Hauptstraße 76 (Flurstück-Nr. 480/2 und 480/3) im Ortsteil Rödersheim

Nach der Beratung fasst der Ortsgemeinderat folgenden einstimmigen

vordere Bebauung: Das Einvernehmen wird für die Errichtung der zwei geplanten Einfamilienwohnhäuser mit 2 Wohneinheiten versagt, wegen der traufseitigen Gebäudestellung. Eine Realteilung zwischen den beiden Wohnhäusern wird für unzulässig gehalten, da dann ein Wohnhaus auf beiden Grundstücksgrenzen stehen würde. Das Einvernehmen wird in Aussicht gestellt, wenn die Gebäudestellungen umgeplant werden oder z. B. mit eingeschobenem First gearbeitet wird. Der Ortsbürgermeister wird ermächtigt, das Einvernehmen nach Umplanung zu erteilen. Es sind für die vordere Bebauung 4 getrennt anfahrbare Stellplätze erforderlich.

hintere Bebauung: Das Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 i. V. m. § 34 BauGB wird für das geplante 8-Familienwohnhaus in zweiter Reihe versagt. Es wird in Aussicht gestellt, bei einer Umplanung mit einem Vollgeschoss plus Vollgeschoss im Dachraum, bis zu 5 m Traufhöhe. Für die geplanten 8 Wohneinheiten sind 16 getrennt anfahrbare Stellplätze erforderlich.


TAGESORDNUNGSPUNKT 10.2:
Bauvoranfrage Variante 2 zu Hauptstraße 76 (Flurstück-Nr. 480/2 und 480/3) im Ortsteil Rödersheim

Nach der Beratung fasst der Ortsgemeinderat folgenden einstimmigen Beschluss:

vordere Bebauung: Das Einvernehmen zu Variante 2 wird versagt. Das Einvernehmen wird in Aussicht gestellt für eine überwiegend giebelständige Gebäudestellung in der vorderen Baureihe. Auch hier wird bei entsprechender Umplanung der Ortsbürgermeister ermächtigt, das Einvernehmen zu erteilen. Für die geplanten 4 Wohneinheiten sind 8 Stellplätze, getrennt voneinander anfahrbar, nachzuweisen.

hintere Bebauung: Das Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 i. V. m. § 34 BauGB wird für das geplante 8-Familienwohnhaus in zweiter Reihe versagt. Es wird in Aussicht gestellt, bei einer Umplanung mit einem Vollgeschoss plus Vollgeschoss im Dachraum, bis zu 5 m Traufhöhe. Für die geplanten 8 Wohneinheiten sind 16 getrennt anfahrbare Stellplätze erforderlich.


TAGESORDNUNGSPUNKT 10.3:
Bauvoranfrage Variante 3 für die Errichtung eines 4-Familienwohnhauses sowie die Errichtung von 3 - 4 Wohneinheiten in Form von Reihenhäusern, Hauptstraße 76 im Ortsteil Rödersheim

Nach der Beratung fasst der Ortsgemeinderat folgenden einstimmigen Beschluss:

vordere Bebauung: Das Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 i. V. m. § 34 BauGB wird für das geplante Vorhaben versagt. Das Einvernehmen wird in Aussicht gestellt für eine Doppelhausbebauung mit eingeschobenem, giebelständigen First und für zwei giebelständige Einzelhäuser in Haus-Hof-Bauweise an den östlichen Grundstücksgrenzen. Hier sind insgesamt für die geplanten 4 Wohneinheiten 8 getrennt anfahrbare Stellplätze erforderlich.

hintere Bebauung: Das Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 i. V. m. § 34 BauGB wird für die geplanten Reihenhäuser mit Unterbringung von 3 – 4 Wohneinheiten in zweiter Reihe versagt. Es wird in Aussicht gestellt, bei einer Umplanung mit einem Vollgeschoss plus Vollgeschoss im Dachraum, bis zu 5 m Traufhöhe. Für die geplanten 3 – 4 Wohneinheiten sind 6 bzw. 8 getrennt anfahrbare Stellplätze erforderlich. Bei einer Vermessung der einzelnen Wohneinheiten als Reihenhäuser müssen diese Stellplätze den neuen Grundstücken zugewiesen werden.



TAGESORDNUNGSPUNKT 11:
Anfragen

Der Vorsitzende trägt die Stellungnahme der Verwaltung zu den einzelnen Punkten der Anfragen der FWG-Fraktion vor:


Zu 1. „Schnelles Internet“:

Die Informationen, u.a. auf der Homepage der Verbandsgemeinde, insbesondere das es „schnelles Internet für alle Ortsgemeinden“ geben wird, sind jederzeit in Absprache mit der Deutschen Telekom erfolgt. Träger dieser Maßnahme ist nicht die Verbandsgemeinde und nicht die Ortsgemeinde, sondern alleine der Netzbetreiber, die Deutsche Telekom. Die Deutsche Telekom hat somit im Rahmen dieses Eigenausbaus ohne Kostenbeteiligung der Ortsgemeinden im laufenden Ausbau festgelegt, wo und wann, was ausgebaut wird. Bei diesen Festlegungen spielen auch Förderungen durch den Gesetzgeber (verschiedene Fördertöpfe) und wirtschaftliche Gesichtspunkte eine Rolle.

Für das Gebiet „Am Schlosspfad“ wurden, nach Rücksprache mit der Deutschen Telekom, bereits die bautechnischen Voraussetzungen geschaffen. Ein sog. MFG (Multifunktionsgehäuse) als Glasfaseranbindung dieses Gebietes steht bereits im Grünstreifen der Von-Venningen-Straße (Zugangsseite Am Hag). Die Deutsche Telekom befindet sich hierfür gerade im Genehmigungsverfahren mit der Bundesnetzagentur, so dass laut Telekom nach deren Zustimmung/Freigabe auch mit einer Freischaltung des Netzes in den nächsten ein bis zwei Monaten zu rechnen sei.


Zu 2. Schulsozialarbeiter/in für Grundschule

Tatsache ist, dass entsprechend dem Beschluss des OG-Rates von unserer Seite alles dafür getan worden ist, in der Grundschule Am Neuberg Schulsozialarbeit zum 2. Schulhalbjahr 2016 / 2017 einzurichten. Unser Partner hierbei ist ZAB Frankenthal. Aktuell haben wir von ZAB die Information erhalten, dass zum 10.1.2018 eine Schulsozialarbeiterin ihre Tätigkeit aufnehmen wird. Diese wird sich in Absprache mit Herrn Schulleiter Frohnhäuser dem Kollegium zeitnah vorstellen. Offensichtlich war es für das ZAB sehr problematisch Schulsozialarbeiter zu bekommen.


Zu 3. Nutzungs- und Überlassungsverträge

Aufgrund von Umstrukurierungen innerhalb des Fachbereichs und Übernahme von Teilen eines anderen Sachgebiets war es aufgrund der dadurch bedingten Mehrarbeit noch nicht möglich den Beschluss-Nr. 105/2017 zu vollziehen.


Zu 4. Sicherheitstechnische Sanierungsarbeiten an der Grundschule Röderheim-Gronau, Am Neuberg, Brandschutz, Unfallschutz und Hygiene

Architekt und Fachplaner (Brandschutzkonzept sowie Sanitär, Heizung, Lüftung und Elektro) sind aktuell der mit Grundlagenermittlung und dem Brandschutzkonzept beschäftigt.

Die sehr grobe zügig zusammengestellte Kostenschätzung für die Schule in Rödersheim geht nun von Gesamtkosten von ca. 1.193.498,41 € (einschließlich Laubengang im Schulhof) aus, wobei hierbei bei einer ersten Prüfung Kosten in Höhe von 752.385,43 € beinhaltet sind, die ggf. durch KI 3.0 förderfähig wären, aber nicht durch die „übliche“ Schulbauförderung förderfähig sein dürften.

Wird die Planung, wie anfangs ausgeführt, bis September 2018 fertig gestellt und die geht die Baugenehmigung im Frühjahr 2019 ein, ist eine Sanierung in den Jahren 2020 und ggf. 2021 vorstellbar.


Zu 5. Sonnensegel Kita St. Angela:

Es gibt bisher keine Rückmeldungen des Trägers bzgl. der finanziellen Beteiligung und deshalb keine Fortschritte in dieser Angelegenheit.


Zu 6. Parkplatz Friedhof Gronau

Aus Verkehrssicherheitsgründen sind derzeit keine Egalisierungsarbeiten an der Parkplatzfläche erforderlich.


Zu 7. Duschen Schulsporthalle

Die Sanierung der Duschen der Schulsporthalle ist Teil der derzeit laufenden Maßnahme „Sanierung der Grundschule“ in Rödersheim, bei der auch der Bereich Hygiene enthalten ist.

Herr Angel, Fraktionsvorsitzender der FWG-Fraktion, stellt eine weitere Anfrage zur Mauer am „Schwanenplatz“. Die Verwaltung wird gebeten, hier nochmals zu prüfen, ob weitere Maßnahmen notwendig sind.

Zur Anfrage des „Verein für Zigarrenmuseum und altes Brauchtum Rödersheim-Gronau e.V.“ für die Erneuerung der Infotafeln an den Ortseingängen soll ein Antrag auf Spendeannahme gestellt werden.



TAGESORDNUNGSPUNKT 12:
Unterrichtungen

Der Vorsitzende unterrichtet über folgende Eilentscheidungen:

  • Bauantrag: Änderungsanzeige zum Neubau eines Doppelwohnhauses, Von- Venningen-Straße 4 + 6, Ortsteil Gronau
  • Bauantrag zum Neubau eines Wohnhauses mit 5 Wohneinheiten, Vogelsangstraße 1, Ortsteil Rödersheim Bauantrag zwecks Anbau an bestehendes Wohnhaus, Hochdorfer Straße 15, Ortsteil Gronau

Herr Oberbeck, Ratsmitglied, trägt eine Erklärung zur Restaurierung des Gedenksteins der Burg Gronau vor.

Ortsbürgermeister Arnold bedankt sich bei den Zuhörern und dem Vertreter der Presse und wünscht allen ein friedliches Weihnachtsfest, ein paar erholsame Urlaubstage und ein gutes neues Jahr 2018.

Auch der Fraktionsvorsitzende der FWG-Fraktion, Herr Angel, bedankt sich zum Jahresende bei Herr Ortsbürgermeister Arnold, der gesamten Verwaltung sowie allen Rats- und Ausschussmitgliedern für die sachorientierte Zusammenarbeit im vergangenen Jahr.



Karl Arnold
Ortsbürgermeister



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von Rödersheim-Gronau am 13. Dezember 2017


TAGESORDNUNGSPUNKT 1:
Einwohnerfragezeit



TAGESORDNUNGSPUNKT 2:
"Internetauftritt der Ortsgemeinde Rödersheim-Gronau" Vorstellung von Herrn Eric Ehemann

Herr Eric Ehemann stellt die neu gestaltete Website der Ortsgemeinde vor.

Für die Website bleibt weiterhin der Ortsbürgermeister verantwortlich. Alle Änderungen bzw. Ergänzungen sollen grundsätzlich bei ihm, am besten per E-Mail, eingereicht werden. Er leitet diese dann weiter an Herrn Ehemann, der die Änderungen/Ergänzungen einpflegt. Auch die Sitzungsprotokolle werden vom Ortsbürgermeister an Herrn Ehemann zur Veröffentlichung auf der Website weitergegeben.

Die Website muss noch aktualisiert werden, z.B. bei den Bereichen Gewerbetreibende, Vereine, Fraktionsmitglieder. Nach Aktualisierung der wesentlichen Punkte kann die Website online gehen. Ortsbürgermeister Arnold teilt Herrn Ehemann den Starttermin mit.

Die Erstellung der neuen Website war kostenlos. Für die Pflege erhält Herr Eric Ehemann, Firma Ehconeo, 10,00 € brutto die Stunde.



TAGESORDNUNGSPUNKT 3:
Festsetzung der Steuerhebesätze für die Jahre 2018 und 2019

Die Hebesätze dieser Steuern sind aufgrund § 95 Abs. 2 Nr. 3 der Gemeindeordnung (GemO) jährlich neu zu beschließen und in der Haushaltssatzung festzusetzen.
Die Haushaltssatzung tritt mit Beginn des Haushaltsjahres in Kraft und gilt für das Haushaltsjahr. Der Praxis der Planung als Doppelhaushalt für die Jahre 2018 / 2019 ändert an der Pflicht zum jährlichen Beschluss nichts.

Nach der Beratung fasst der Ortsgemeinderat folgenden einstimmigen Beschluss:

Die Steuerhebesätze für das Jahr 2018 und das Jahr 2019 werden wie folgt festgesetzt:

 
2018
2019
Grundsteuer A

300
v.H.
300
v.H.
Grundsteuer B

365
v.H.
365
v.H.
Gewerbesteuer

365
v.H.
365
v.H.
 
 
 
Hundesteuer
1. Hund
60,00
60,00
Hundesteuer
2. Hund
90,00
90,00
Hundesteuer
je weiterem Hund
120,00
120,00



TAGESORDNUNGSPUNKT 4:
Unterhaltung der Wirtschaftswege

Die Ratsmitglieder folgen der Empfehlung des Landwirtschaftsausschusses und fassen folgenden einstimmigen Beschluss:

Die Haushaltsansätze für den Unterhalt der Feld- und Wirtschaftswege werden wie folgt festgelegt:

  1. Unterhaltungsaufwendungen Wege:Haushaltsansatz 2018/2019 je 4.500 €
  2. Unterhaltungsaufwendungen Wegehobel:Haushaltsansatz 2018/2019 je 1.000 €
  3. Rückschnitt Ufervegetation: Haushaltsansatz 2018/2019 je 500 €



TAGESORDNUNGSPUNKT 5:
Ausbau Wirtschaftswege, Ausbauprogramm

Die Ratsmitglieder folgen der Empfehlung des Landwirtschaftsausschusses und fassen folgenden einstimmigen Beschluss:

  1. Es wird als Ausbauprogramm für die Jahr 2019 bis 2023 der Ausbau des Weges Nr. 50 (Gewanne Deidesheimer Weg in Richtung Niederkirchen) beschlossen.
  2. Der Weg Nr. 50 wird mit einer 10 cm dicken Tragdeck-schicht überzogen und der Unterbau bleibt, auch wenn deshalb die zu beauftragende Baufirma die Gewährleistung ablehnen dürfte, aus Kostengründen erhalten.
  3. Der Ortsbürgermeister wird ermächtigt die Aufträge nach erfolgter Ausschreibung zu vergeben.
  4. Der Weg Nr. 50 wird im Jahr 2020 ausgebaut.
  5. Für den Wegebau werden im Haushalt im Jahr 2019 0,- € und im Jahr 2020 70.000,- € bereitgestellt.



TAGESORDNUNGSPUNKT 6:
Beiträge für die Unterhaltung und den Ausbau von Feld- und Weinbergswegen

Der Ortsgemeinderat fasst bei einer Enthaltung folgenden Beschluss:

  1. Der Beitrag für die Unterhaltung von Feld und Weinbergswegen wird festgesetzt auf 19,70 € je Hektar für 2018 und ebenfalls auf 19,70 € je Hektar für das Jahr 2019
  2. Der Beitrag für den Ausbau von Feld und Weinbergswegen wird festgesetzt auf 20,45 € je Hektar für 2018 und ebenfalls auf 20,45 € je Hektar für das Jahr 2019.



TAGESORDNUNGSPUNKT 7:
Bebauungsplan "Zwischen Vogelsangstraße und Hauptstraße" der Ortsgemeinde Rödersheim-Gronau Aufhebung des Beschlusses zur Anordnung einer freiwilligen Umlegung

Aufgrund der angespannten finanziellen Situation der Gemeinde und der Tatsache, dass aktuell kein besonderer Zeitdruck hinsichtlich der Realisierung des Fuß-/Radweges entlang des Stechgrabens besteht, sollte ein Aufhebungsbeschluss bezüglich der Anordnung einer freiwilligen Umlegung gefasst werden. Wenn die Erfordernis besteht, kann zu einem späteren Zeitpunkt wieder ein Beschluss zur Aufnahme des Umlegungsverfahrens gefasst werden.

Der Ortsgemeinderat fasst folgenden einstimmigen Beschluss:

Der Beschluss Nr. 40/2009 zur Durchführung einer freiwilligen Bodenordnung nach dem Baugesetzbuch zur Realisierung eines Fuß-/Radweges im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Zwischen Vogelsangstraße und Hauptstraße“ wird aufgehoben.



TAGESORDNUNGSPUNKT 8:
1. Änderung des Flächennutzungsplanes II der Verbandsgemeinde Dannstadt-Schauernheim Sonderbaufläche "Großflächiger Einzelhandel - Nahversorgung Lebensmittel" an der Gemarkungsgrenze Assenheim - Dannstadt Zustimmung der Ortsgemeinden gem. § 67 GemO in Verbindung mit § 203 BauGB

Nach Zustimmung der Ortsgemeinden und Feststellungsbeschluss durch den Verbandsgemeinderat muss gem. § 6 Abs. 1 BauGB die Genehmigung bei der höheren Verwaltungsbehörde beantragt werden. Die Genehmigung ist ortsüblich bekannt zu machen. Mit der Bekanntmachung wird die 1. Änderung des FNP wirksam.

In offener Abstimmung fasst der Ortsgemeinderat folgenden einstimmigen Beschluss:

Der Ortsgemeinderat Rödersheim-Gronau stimmt der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes II zu.



TAGESORDNUNGSPUNKT 9.1: Vollzug § 94 Abs. 3 GemO; Entscheidung über die Annahme von Sponsoring-Leistungen

Die FWG Rödersheim-Gronau e. V. hat nach vorheriger Rücksprache mit Herrn Ortsbürgermeister Arnold, 32 Ilex-Pflanzen im Wert von 64,00 € erworben und in insgesamt 18 Arbeitsstunden die Pflanzbereiche neu gestaltet. Gemäß Gemeindeordnung ist bei der Annahme von Spenden durch die Ortsgemeinde eine Annahme durch den Ortsgemeinderat notwendig.

Der Ortsgemeinderat fasst folgenden einstimmigen Beschluss:

Die Spende für die 32 Ilex-Pflanzen zur Neugestaltung des „Bildstöckels“ in Höhe von 64 € von der FWG Rödersheim-Gronau e. V., wird dankend angenommen.



TAGESORDNUNGSPUNKT 9.2:
Vollzug § 94 Abs. 3 GemO Entscheidung über die Annahme von Spenden- bzw. Sponsoringleistungen

Wie bereits im Ausschuss für Kultur, Soziales, Jugend und Sport am 04.12.2017 thematisiert, sind der Ortsgemeinde Rödersheim-Gronau bis zum heutigen Tage folgende Spenden für die Restaurierung des Gedenksteins „Burg Gronau“ zugegangen bzw. verbindlich zugesagt:

Raiffeisenbank Freinsheim-Rödersheim eG
250,00 €

Ortwin Bernad
50,00 €

Uta Glas
40,00 €

Konrad Industrieservice GmbH
50,00 €

Sparkasse Vorderpfalz
1.000,00 €

Der Ortsgemeinderat fasst folgenden einstimmigen Beschluss:

Die Spenden werden dankend angenommen.



TAGESORDNUNGSPUNKT 10:
Bauanträge


TAGESORDNUNGSPUNKT 10.1: Bauvoranfrage Variante 1, Errichtung von zwei aneinander gebauten Einfamilienwohnhäusern, sowie Errichtung eines 8-Familienwohnhauses, Hauptstraße 76 (Flurstück-Nr. 480/2 und 480/3) im Ortsteil Rödersheim

Nach der Beratung fasst der Ortsgemeinderat folgenden einstimmigen

vordere Bebauung: Das Einvernehmen wird für die Errichtung der zwei geplanten Einfamilienwohnhäuser mit 2 Wohneinheiten versagt, wegen der traufseitigen Gebäudestellung. Eine Realteilung zwischen den beiden Wohnhäusern wird für unzulässig gehalten, da dann ein Wohnhaus auf beiden Grundstücksgrenzen stehen würde. Das Einvernehmen wird in Aussicht gestellt, wenn die Gebäudestellungen umgeplant werden oder z. B. mit eingeschobenem First gearbeitet wird. Der Ortsbürgermeister wird ermächtigt, das Einvernehmen nach Umplanung zu erteilen. Es sind für die vordere Bebauung 4 getrennt anfahrbare Stellplätze erforderlich.

hintere Bebauung: Das Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 i. V. m. § 34 BauGB wird für das geplante 8-Familienwohnhaus in zweiter Reihe versagt. Es wird in Aussicht gestellt, bei einer Umplanung mit einem Vollgeschoss plus Vollgeschoss im Dachraum, bis zu 5 m Traufhöhe. Für die geplanten 8 Wohneinheiten sind 16 getrennt anfahrbare Stellplätze erforderlich.


TAGESORDNUNGSPUNKT 10.2:
Bauvoranfrage Variante 2 zu Hauptstraße 76 (Flurstück-Nr. 480/2 und 480/3) im Ortsteil Rödersheim

Nach der Beratung fasst der Ortsgemeinderat folgenden einstimmigen Beschluss:

vordere Bebauung: Das Einvernehmen zu Variante 2 wird versagt. Das Einvernehmen wird in Aussicht gestellt für eine überwiegend giebelständige Gebäudestellung in der vorderen Baureihe. Auch hier wird bei entsprechender Umplanung der Ortsbürgermeister ermächtigt, das Einvernehmen zu erteilen. Für die geplanten 4 Wohneinheiten sind 8 Stellplätze, getrennt voneinander anfahrbar, nachzuweisen.

hintere Bebauung: Das Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 i. V. m. § 34 BauGB wird für das geplante 8-Familienwohnhaus in zweiter Reihe versagt. Es wird in Aussicht gestellt, bei einer Umplanung mit einem Vollgeschoss plus Vollgeschoss im Dachraum, bis zu 5 m Traufhöhe. Für die geplanten 8 Wohneinheiten sind 16 getrennt anfahrbare Stellplätze erforderlich.


TAGESORDNUNGSPUNKT 10.3:
Bauvoranfrage Variante 3 für die Errichtung eines 4-Familienwohnhauses sowie die Errichtung von 3 - 4 Wohneinheiten in Form von Reihenhäusern, Hauptstraße 76 im Ortsteil Rödersheim

Nach der Beratung fasst der Ortsgemeinderat folgenden einstimmigen Beschluss:

vordere Bebauung: Das Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 i. V. m. § 34 BauGB wird für das geplante Vorhaben versagt. Das Einvernehmen wird in Aussicht gestellt für eine Doppelhausbebauung mit eingeschobenem, giebelständigen First und für zwei giebelständige Einzelhäuser in Haus-Hof-Bauweise an den östlichen Grundstücksgrenzen. Hier sind insgesamt für die geplanten 4 Wohneinheiten 8 getrennt anfahrbare Stellplätze erforderlich.

hintere Bebauung: Das Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 i. V. m. § 34 BauGB wird für die geplanten Reihenhäuser mit Unterbringung von 3 – 4 Wohneinheiten in zweiter Reihe versagt. Es wird in Aussicht gestellt, bei einer Umplanung mit einem Vollgeschoss plus Vollgeschoss im Dachraum, bis zu 5 m Traufhöhe. Für die geplanten 3 – 4 Wohneinheiten sind 6 bzw. 8 getrennt anfahrbare Stellplätze erforderlich. Bei einer Vermessung der einzelnen Wohneinheiten als Reihenhäuser müssen diese Stellplätze den neuen Grundstücken zugewiesen werden.



TAGESORDNUNGSPUNKT 11:
Anfragen

Der Vorsitzende trägt die Stellungnahme der Verwaltung zu den einzelnen Punkten der Anfragen der FWG-Fraktion vor:


Zu 1. „Schnelles Internet“:

Die Informationen, u.a. auf der Homepage der Verbandsgemeinde, insbesondere das es „schnelles Internet für alle Ortsgemeinden“ geben wird, sind jederzeit in Absprache mit der Deutschen Telekom erfolgt. Träger dieser Maßnahme ist nicht die Verbandsgemeinde und nicht die Ortsgemeinde, sondern alleine der Netzbetreiber, die Deutsche Telekom. Die Deutsche Telekom hat somit im Rahmen dieses Eigenausbaus ohne Kostenbeteiligung der Ortsgemeinden im laufenden Ausbau festgelegt, wo und wann, was ausgebaut wird. Bei diesen Festlegungen spielen auch Förderungen durch den Gesetzgeber (verschiedene Fördertöpfe) und wirtschaftliche Gesichtspunkte eine Rolle.

Für das Gebiet „Am Schlosspfad“ wurden, nach Rücksprache mit der Deutschen Telekom, bereits die bautechnischen Voraussetzungen geschaffen. Ein sog. MFG (Multifunktionsgehäuse) als Glasfaseranbindung dieses Gebietes steht bereits im Grünstreifen der Von-Venningen-Straße (Zugangsseite Am Hag). Die Deutsche Telekom befindet sich hierfür gerade im Genehmigungsverfahren mit der Bundesnetzagentur, so dass laut Telekom nach deren Zustimmung/Freigabe auch mit einer Freischaltung des Netzes in den nächsten ein bis zwei Monaten zu rechnen sei.


Zu 2. Schulsozialarbeiter/in für Grundschule

Tatsache ist, dass entsprechend dem Beschluss des OG-Rates von unserer Seite alles dafür getan worden ist, in der Grundschule Am Neuberg Schulsozialarbeit zum 2. Schulhalbjahr 2016 / 2017 einzurichten. Unser Partner hierbei ist ZAB Frankenthal. Aktuell haben wir von ZAB die Information erhalten, dass zum 10.1.2018 eine Schulsozialarbeiterin ihre Tätigkeit aufnehmen wird. Diese wird sich in Absprache mit Herrn Schulleiter Frohnhäuser dem Kollegium zeitnah vorstellen. Offensichtlich war es für das ZAB sehr problematisch Schulsozialarbeiter zu bekommen.


Zu 3. Nutzungs- und Überlassungsverträge

Aufgrund von Umstrukurierungen innerhalb des Fachbereichs und Übernahme von Teilen eines anderen Sachgebiets war es aufgrund der dadurch bedingten Mehrarbeit noch nicht möglich den Beschluss-Nr. 105/2017 zu vollziehen.


Zu 4. Sicherheitstechnische Sanierungsarbeiten an der Grundschule Röderheim-Gronau, Am Neuberg, Brandschutz, Unfallschutz und Hygiene

Architekt und Fachplaner (Brandschutzkonzept sowie Sanitär, Heizung, Lüftung und Elektro) sind aktuell der mit Grundlagenermittlung und dem Brandschutzkonzept beschäftigt.

Die sehr grobe zügig zusammengestellte Kostenschätzung für die Schule in Rödersheim geht nun von Gesamtkosten von ca. 1.193.498,41 € (einschließlich Laubengang im Schulhof) aus, wobei hierbei bei einer ersten Prüfung Kosten in Höhe von 752.385,43 € beinhaltet sind, die ggf. durch KI 3.0 förderfähig wären, aber nicht durch die „übliche“ Schulbauförderung förderfähig sein dürften.

Wird die Planung, wie anfangs ausgeführt, bis September 2018 fertig gestellt und die geht die Baugenehmigung im Frühjahr 2019 ein, ist eine Sanierung in den Jahren 2020 und ggf. 2021 vorstellbar.


Zu 5. Sonnensegel Kita St. Angela:

Es gibt bisher keine Rückmeldungen des Trägers bzgl. der finanziellen Beteiligung und deshalb keine Fortschritte in dieser Angelegenheit.


Zu 6. Parkplatz Friedhof Gronau

Aus Verkehrssicherheitsgründen sind derzeit keine Egalisierungsarbeiten an der Parkplatzfläche erforderlich.


Zu 7. Duschen Schulsporthalle

Die Sanierung der Duschen der Schulsporthalle ist Teil der derzeit laufenden Maßnahme „Sanierung der Grundschule“ in Rödersheim, bei der auch der Bereich Hygiene enthalten ist.

Herr Angel, Fraktionsvorsitzender der FWG-Fraktion, stellt eine weitere Anfrage zur Mauer am „Schwanenplatz“. Die Verwaltung wird gebeten, hier nochmals zu prüfen, ob weitere Maßnahmen notwendig sind.

Zur Anfrage des „Verein für Zigarrenmuseum und altes Brauchtum Rödersheim-Gronau e.V.“ für die Erneuerung der Infotafeln an den Ortseingängen soll ein Antrag auf Spendeannahme gestellt werden.



TAGESORDNUNGSPUNKT 12:
Unterrichtungen

Der Vorsitzende unterrichtet über folgende Eilentscheidungen:

  • Bauantrag: Änderungsanzeige zum Neubau eines Doppelwohnhauses, Von- Venningen-Straße 4 + 6, Ortsteil Gronau
  • Bauantrag zum Neubau eines Wohnhauses mit 5 Wohneinheiten, Vogelsangstraße 1, Ortsteil Rödersheim Bauantrag zwecks Anbau an bestehendes Wohnhaus, Hochdorfer Straße 15, Ortsteil Gronau

Herr Oberbeck, Ratsmitglied, trägt eine Erklärung zur Restaurierung des Gedenksteins der Burg Gronau vor.

Ortsbürgermeister Arnold bedankt sich bei den Zuhörern und dem Vertreter der Presse und wünscht allen ein friedliches Weihnachtsfest, ein paar erholsame Urlaubstage und ein gutes neues Jahr 2018.

Auch der Fraktionsvorsitzende der FWG-Fraktion, Herr Angel, bedankt sich zum Jahresende bei Herr Ortsbürgermeister Arnold, der gesamten Verwaltung sowie allen Rats- und Ausschussmitgliedern für die sachorientierte Zusammenarbeit im vergangenen Jahr.



Karl Arnold
Ortsbürgermeister